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Riesen-Bärenklau

Die Naturschutzbehörde warnt vor dem Riesen-Bärenklau, einem gefährlichen "Neubürger"

Mit dem Beginn des Sommers fängt auch wieder die bis in den September hinein reichende Blütezeit des "Riesen-Bärenklau" an. Die bis zu 3,50 Meter hohe Pflanze, auch "Herkulesstaude" oder "Herkuleskraut" genannt, stammt ursprünglich aus dem Kaukasus und wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts als Zierpflanze nach Mitteleuropa eingeführt. Seit einigen Jahrzehnten verbreitet sich der Riesen-Bärenklau auch in unserer Region verstärkt aus und hat sich insbesondere an Wegrändern und Gewässern angesiedelt. Mit ihren riesigen Blütendolden (rund 50 Zentimeter Durchmesser) sieht die Pflanze zwar attraktiv aus, ist jedoch aus mehreren Gründen ein ungern gesehener Gast in unserer Flora, der seit längerem immer wieder die Naturschutzbehörden beschäftigt.

Aus der Sicht des Naturschutzes sind insbesondere große Bestände von Herkulesstauden problematisch, weil sie heimische Pflanzen verdrängen und auch zu Erosionsschäden an Gewässern führen. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises weist insbesondere auf die gesundheitlichen Gefahren hin, die von der Staude ausgehen. Ihr Saft enthält nämlich so genannte "Furanocumarine", die bei Hautkontakt in Verbindung mit Sonnenlicht zu schweren Verbrennungen führen können. Insbesondere sollten Eltern ihre Kinder vor der Herkulesstaude warnen: Denn die großen Pflanzen laden zum Verstecken und die rot gesprenkelten hohlen Stängel, die bis zu 10 Zentimetern dick werden können, zum Basteln von Spielzeug ein.

Wenn die Pflanze dennoch versehentlich berührt wurde, sollte die Haut sofort vor Sonnenlicht geschützt und schnellstmöglich gewaschen werden. Falls Hautreaktionen auftreten, sollte man sofort einen Arzt aufsuchen.

 

Staude des gefährlichen Riesen-BärenklauBlüte des Riesen-bärenklau

Ausgewachsene Exemplare des Riesen-Bärenklau produzieren zwischen 10.000 und 50.000 Samen, die bis zu zehn Jahren keimfähig bleiben. Deshalb stehen Kommunen, die Forstverwaltung, die Wasserverbände, aber auch private Grundstückseigner bei der Bekämpfung der Pflanze vor einer schwierigen Aufgabe. Wer eine Herkulesstaude auf seinem Grundstück vorfindet, sollt nach dem Kappen des Stängels auch die pfahlartige Wurzel der Pflanze ausgraben, dabei Schutzkleidung tragen und insbesondere Hände, Augen und Mund vor einer Berührung schützen.

Blüten- oder Samenstände müssen, so die Naturschutzbehörde, unbedingt als Restmüll entsorgt und dürfen auf keinen Fall kompostiert werden: Auch zu Beginn der Blütezeit abgeschnittene Dolden können nämlich noch zur Fruchtreife gelangen. Da die Pflanzen erst im Alter von drei Jahren blühen und danach absterben, bietet es sich dabei insbesondere an, die Jungpflanzen im Frühjahr oder Herbst auszugraben und anschließend zu vernichten.

Weitere Informationen zum Riesen-Bärklau und zur gefährlichen Beifuß-Ambrosie gibt es bei der Kreisverwaltung Groß-Gerau:
Untere Naturschutzbehörde,
Telefon 06152/989-676,
E-Mail: unb@kreisgg.de


Riesen-Bärenklau

Beim Auffinden der Stauden im Kreis Groß-Gerau informieren Sie bitte die Untere Naturschutzbehörde,
Telefon 06152/989-676,
E-Mail: unb@kreisgg.de
oder
das jeweils zuständige städtische Umweltamt.


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Beifuß-Ambrosie
WerBeifuß-Ambrosien findet, sollte dies ebenfalls der jeweiligen Unteren Naturschutzbehörde
melden.


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