
Bärlauch findet auch in der Naturheilkunde Anwendung. Er soll verdauungsfördernd und belebend wirken.
Das Sammeln von geringen Mengen für den Eigengebrauch ist erlaubt. Es sollte im eigenen Interesse und im Sinne des Naturschutzes jedoch nur an Standorten gesammelt werden, wo große Mengen vorkommen. Am Besten ist es, nur eines der meist zwei Blätter zu ernten, damit die Zwiebel noch genügend Nährstoffe zum Blühen und Überwintern produzieren kann. Der Eigenverbrauch ist in jedem Fall überschritten, wenn Pflanzen gegen Entgelt weitergegeben oder gewerblich verwendet werden. Dann muss eine Sammelgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.
Die Blätter sollten mit einem Messer oder einer Schere abgeschnitten und in einer Stofftasche oder einem Korb transportiert werden.
Plastiktüten sind weniger
geeignet, weil der Lauch schwitzt und schnell verdirbt. Zum eigenen Schutz
sollten die Blätter vor der Verarbeitung sehr gut gewaschen werden, da an
diesen Eier des Fuchsbandwurmes haften können.
Da im März die so genannte Brut- und Setzzeit beginnt, sollte man nicht zu tief in den Wald hineinlaufen, um die Tiere bei der Aufzucht ihrer Jungen nicht zu stören.
Der Bärlauch ist,
wie beispielsweise in den Naturschutzgebieten Mönchbruch
und Kühkopf-Knoblochsaue,
an vielen Stellen fast bodendeckend anzutreffen, um nach der Blüte offenbar
spurlos bis zum nächsten Jahr zu verschwinden. Das
Ernten dieser würzigen Pflanze ist hier natürlich
nicht erlaubt.
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